Daten von Kundinnen und Kunden

Zur Aufgabenerfüllung der sozialversicherungen glarus ist es unumgänglich, dass Personendaten von Mitgliedern, Versicherten und Mitarbeitenden gespeichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergegeben werden. In verschiedenen Geschäftsbereichen werden besonders schützenswerte Gesundheitsdaten bearbeitet. Die sozialversicherungen glarus erfassen und bearbeiteen Daten von Kundinnen und Kunden auf der Grundlage des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) des Kantons Glarus. Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) verlangt, dass Akten mit Personendaten gesetzeskonform geschützt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen werden strikte eingehalten.Die Mitarbeitenden der sozialversicherungen glarus haben nur insoweit Zugriff auf die Datensammlungen (Informationsbestände), als es für die jeweilige Leistungserbringung erforderlich ist. Die Nachvollziehbarkeit der Zugriffe ist gewährleistet.Die sozialversicherungen glarus arbeiten mit drei Kernaufgaben und verschiedenen Unterstützungsaufgaben. Folgende Daten werden gesammelt:

  • Identifikationsdaten

    AHV-Nummer, Name, Frauenname, Vorname, Geburtsdatum

    Versichertendaten

    Geschlecht, Zivilstand, Nationalität, Heimatort, bevormundet, Eltern, Kinder, Gesundheitsdaten (Befunde, Diagnosen)

    Kontaktdaten

    Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Rechtsvertreter (Rechtsanwälte, Treuhänder usw.), Adressen der Lieferanten wie Ärzte, Arbeitgebende, Gutachter

  • Identifikationsdaten

    AHV-Nummer, Abrechnungsnummer, Name (resp. Firmenname), Frauenname, Vorname, Geburtsdatum, Zweigstellennummer

    Versichertendaten

    Geschlecht, Zivilstand, Nationalität, Heimatort, bevormundet, Eltern, Kinder

    Kontaktdaten

    Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Rechtsvertreter (Rechtsanwälte, Treuhänder usw.)

    Firmendaten

    Rechtsform, Anzahl Arbeitnehmende, Gesellschafter

    Finanzdaten

    Einkommen, Vermögen, Lohnsumme, Beiträge, Inkassoinformationen

  • Identifikationsdaten

    AHV-Nummer, Name, Frauenname, Vorname, Geburtsdatum, Zweigstellennummer

    Versichertendaten

    Geschlecht, Zivilstand, Nationalität, Heimatort, bevormundet, Eltern, Kinder

    Kontaktdaten

    Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Rechtsvertreter (Rechtsanwälte, Treuhänder usw.)

    Firmendaten

    Rechtsform, Anzahl Arbeitnehmende, Gesellschafter

    Finanzdaten

    Einkommen, Vermögen, Lohnsumme, Leistungen (Renten, IV-Taggelder, EO-Taggelder, Mutterschaftsentschädigung, IPV-Leistungen, Zusatzleistungen und Familienzulagen), Inkassoinformationen

  • Identifikationsdaten

    Für die Datenbearbeitung werden eigene Papierdossiers angelegt. Diese werden nach Abschluss des Verfahrens grundsätzlich eingescannt und ins Kundendossier übernommen. Für die Fallbearbeitung werden ansonsten die gleichen Daten bearbeitet wie im Kernprozess IV-Leistungen.

Datenschutzsystem

Die getroffenen organisatorischen Vorkehrungen ermöglichen den sozialversicherungen glarus, Datenschutzverletzungen zu erkennen und gegebenenfalls die richtigen Massnahmen zu ergreifen, um die Rechtmässigkeit wiederherzustellen. Das Datenschutzsystem wird kontinuierlich überprüft und verbessert. Der Datenschutz ist eine zentrale Führungsaufgabe der Vorgesetzten aller Stufen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für den Datenschutz sensibilisiert und werden regelmässig geschult sowie weitergebildet.

Allgemeine Rechtsgrundlagen für die Datensammlung und -bearbeitung

Bundesgesetzgebung Art. 49a und 50a AHVG sind Referenznormen, auf die in den anderen Gesetzen (IVG, ELG usw.) verwiesen wird. Art. 49a AHVG erlaubt es allen, die mit der Durchführung sowie der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung der Gesetzgebung betraut sind, die dafür notwendigen Personendaten einschliesslich der besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofile zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, die sie benötigen, um die ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die einzelnen Aufgaben sind nicht abschliessend unter Art. 49a Bst. a bis g aufgeführt. Zu beachten sind auch die Normen des ATSG, insbesondere Art. 32 und 33 ATSG.

Kontakt für Datenschutzfragen

Datenschutzbeauftragte/r: Direktion der sozialversicherungen glarus.