Hilflosenentschädigung
Gesundheitliche Einschränkungen erfordern Hilfe im Alltag.
Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung durch Drittpersonen bedarf, ist im Sinne der AHV «hilflos» und hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Es bestehen drei Stufen: leichte, mittlere und schwere Hilflosigkeit.
Anspruch
Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten Hilflosenentschädigungen unter der Voraussetzung, dass die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens sechs Monate gedauert hat und kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.