Hinterlassenenrenten

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Not geraten.

  • Verheiratete Frauen, deren Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente.

    • wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder haben oder
    • wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und war mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet waren.

    Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,

    • wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder
    • wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder
    • wenn das jüngste Kind sein 18. Lebens­jahr vollendet, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.

    Geschiedene Frauen, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.

  • Verheiratete Männer, deren Gattin verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwerrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder (Alter unerheblich) haben.

    Geschiedene Männer, deren ehemalige Gattin verstorben ist, erhalten eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben. Sobald das jüngste Kind das 18. Altersjahr vollendet, erlischt der Anspruch auf die Witwerrente.

    Männer ohne Kinder haben keinen Anspruch auf eine Witwerrente.

  • Beim Tode beider Eltern besteht ein Anspruch auf zwei Waisenrenten: eine vom verstorbenen Vater und eine von der verstorbenen Mutter. Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.

  • Sind lückenlos Beiträge gezahlt worden, erhalten Witwen und Witwer eine monatliche Rente von aktuell CHF 980.00 bis CHF 1'960.00. Waisen erhalten in diesem Fall eine monatliche Rente von aktuell CHF 490.00 bis CHF 980.00.