Ergänzungsleistungen (EL)
Ergänzungsleistungen unterstützen Personen, welche trotz einer AHV- / IV-Rente zu wenig Einkommen haben.
Es bestehen zwei Kategorien von Ergänzungsleistungen:
- jährliche Ergänzungsleistungen, die monatlich ausbezahlt werden
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Zusätzlich muss der Wohnsitz oder tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz sein. Ergänzungsleistungen werden daher nicht an Personen ausgerichtet, die im Ausland leben.
Es werden folgende Ausgaben / Einnahmen in die Berechnung einbezogen:
Anerkannte Ausgaben
- Betrag allgemeiner Lebensbedarf (unterschiedliche Höhe für Alleinstehende / Ehepaare / Kinder)
- Mietzins (Begrenzung nach oben und Abstufung bei Mehrpersonenhaushalten)
- Tagestaxe (für Personen in Heimen)
- Betrag für persönliche Auslagen (Personen in Heimen)
- Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV, IV)
- Prämie für die Krankenversicherung (Pauschalbetrag)
- usw.
Anrechenbare Einnahmen
- Erwerbseinkünfte zu zwei Dritteln, mit Freibetrag
- Einkünfte aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen
- Renten, Pension oder andere wiederkehrende Leistungen, einschliesslich Renten AHV / IV
- Anteil des Reinvermögen nach Abzug eines Freibetrages
- Familienzulagen
- Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet wurde
- usw.
Folgende Kosten können übernommen werden, sofern keine andere Versicherung (auch Privatversicherung) dafür aufkommt:
- Kostenbeteiligungen Krankenversicherung, d.h. Franchise und Selbstbehalt (bis maximal 1'000 Franken)
- zahnärztliche Behandlung (einfache und zweckmässige Ausführung)
- Hilfe und Pflege zuhause sowie in Tagessstrukturen
- ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
- Diät
- Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
- Hilfsmittel
Wer eine Vergütung von solchen Kosten beanspruchen will, muss die entsprechenden Quittungen und Belege innert 15 Monaten einreichen.