Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Ausgleichskassen ziehen die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung ein.
Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Abrechnung erfolgt über die Arbeitgebenden. Diese ziehen den Beitrag der Arbeitnehmenden vom Lohn ab und überweisen ihn zusammen mit ihrem Beitrag an die Ausgleichskasse.