
Pflegefinanzierung
Der Kanton übernimmt in einem Pflegefall einen Anteil der Pflegekosten.
Für die Abwicklung der Restkostenfinanzierung der Pflegeleistungen nach KVG ist in Glarus der Kanton zuständig.
Der Kanton übernimmt in einem Pflegefall einen Anteil der Pflegekosten.
Für die Abwicklung der Restkostenfinanzierung der Pflegeleistungen nach KVG ist in Glarus der Kanton zuständig.