Institutionen
Zusammenarbeit der IV-Stelle mit verschiedenen Institutionen.
Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)
Die interinstitutionelle Zusammenarbeit verfolgt das Ziel, die Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen voranzutreiben. Sie ist insbesondere bei der Betreuung von Personen angezeigt, bei denen die Arbeitsunfähigkeit auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen ist (gesundheitliche, soziale, familiäre Probleme, etc.). Hier kann häufig nicht eindeutig festgelegt werden, welche Institution für die betroffene Person zuständig ist. Im Rahmen der IIZ vereinbaren die Institutionen unter anderem die Ansprechstelle für die betroffene Person.
Zu den Partner-Institutionen der IV-Stellen gehören:
- Die kantonalen Arbeitsämter
- die Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhilfegesetze
- private Versicherungseinrichtungen
- Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
- andere öffentliche und private Institutionen, die für die Eingliederung der versicherten Personen wichtig sind
Kontraktmanagement
Die IV-Stelle Glarus arbeitet mit verschiedenen Institutionen und Privatpersonen zusammen im Bereich der beruflichen Eingliederung. Dies auf der Basis von Leistungsvereinbarungen. Jede IV-Stelle schliesst Leistungsvereinbarungen für Anbieter in ihrem Gebiet ab; diese gelten jeweils auch für die Zusammenarbeit mit weiteren Kantonen (IV-Stellen). Somit schliesst die IV-Stelle Vereinbarungen mit Institutionen und Privaten ab, welche ihren Sitz im Kanton Glarus haben.
Anfragen können Sie an info@svgl.ch richten.