An der Volksabstimmung vom 3. März 2024 wurde die Initiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" von Volk und Ständen angenommen.
- Damit wird in einem ersten Schritt ein neuer Artikel 197 Ziffer 12 der Bundesverfassung geschaffen. Ab dem Jahr 2026 werden die Ausgleichskassen eine 13. Altersrente ausrichten.
- Das Bundesparlament muss nun in einem zweiten Schritt das AHV-Gesetz anpassen.
- In einem dritten Schritt wird der Bundesrat die Verordnungsbestimmungen über die 13. Altersrente festlegen. Zugleich werden die konkreten Weisungen für die Umsetzung veröffentlicht. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Interessierte unter www.bsv.admin.ch/bsv/de/home.html über den Stand des Geschäfts "13. Altersrente" informieren.
Erst wenn diese drei Schritte – voraussichtlich im Herbst 2025 - abgeschlossen und klare Regelungen für die 13. Altersrente geschaffen sind, können die Ausgleichskassen als Durchführungsverantwortliche ihre Versicherten über das konkrete Vorgehen informieren.
Aber auch unter Zeitdruck wird die Ausgleichskasse Glarus alles geben, um die Interessen der Versicherten zufrieden zu stellen. Wir sind seit 76 Jahren für die Bevölkerung und die Wirtschaft im Kanton Glarus da. Wir stellen sicher, dass wir ab dem Jahr 2026 die 13. Altersrente ausbezahlen können.