Die Versicherungsbeiträge beliefen sich 2023 auf CHF 104,7 Millionen Franken, die ausgerichteten Versicherungsleistungen auf 210,9 Millionen Franken. Das ergibt ein Gesamtvolumen von 315,6 Millionen Franken und damit eine Zunahme von 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieses Ergebnis resultiert insbesondere aus höheren Versicherungsleistungen – einerseits bei AHV-Renten, Hilflosenentschädigungen und EL zur AHV und IV (19%) sowie andererseits durch tiefere Einnahmen bei den AHV/IV/EO/FLG – und ALV-Beiträgen (6.9%).
Im Berichtsjahr galt es für die SVGL insbesondere, die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Reform AHV 21 und weitere Anpassungen prozessual, fachlich sowie IT-technisch vorzubereiten und umzusetzen. So z.B. die neue Bemessung des Invaliditätsgrades oder das Auslaufen der Übergangsfrist zur EL-Reform.
In mehreren Etappen wurde der Leistungsumfang der Erwerbsersatzordnung erweitert, etwa beim Mutterschafts-, Vaterschafts- und Betreuungsurlaub. Seit Januar 2023 gibt es neu auch einen Adoptionsurlaub für die Aufnahme von Kindern unter vier Jahren.
Durch das Erreichen des AHV-Rentenalters der sogenannten Babyboomer-Generation und der Möglichkeit eines Rentenvorbezugs nimmt die Anzahl der AHV-Renten weiter kontinuierlich zu.Im Berichtsjahr gingen 509 Anmeldungen zur Altersrente ein. Insgesamt wurden 5'510 AHV-Renten ausgerichtet.
Auf den 1. Januar 2021 trat die EL-Reform 2021 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an werden Ergänzungsleistungen mit Anspruch ab dem 1. Januar 2021 nach dem neuen Recht ausgerichtet. Bei allen bestehenden Fällen wurde eine Vergleichsrechnung durchgeführt und nur dann auf das neue Recht abgestellt, wenn sich für die berechtigte Person gestützt auf das neue Recht höhere Ergänzungsleistungen ergeben. Die Übergangsfrist ist Ende 2023 abgelaufen, so dass nun alle Ergänzungsleistungen nach dem neuem Recht ausgerichtet werden (vgl. Medienmitteilung).
Die Familienausgleichskasse Glarus richtete an 2'189 Personen und für insgesamt 4'303 Kinder Familienzulagen in der Höhe von über 13 Millionen Franken aus. Die Zulagen werden unterschiedlich finanziert: Die Arbeitgebenden und die Selbständigerwerbenden finanzieren die Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, der Kanton diejenigen für die Nichterwerbstätigen.Die Aufsichtskommission der Sozialversicherungen Glarus stimmte per 2023 einer Senkung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte auf 1,40 Prozent zu. Die Reduktion bedeutet für Arbeitgebende mit einer hohen Lohnsumme eine spürbare Entlastung.
Auch 2023 war die IV-Stelle Glarus erfolgreich bei der beruflichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Die Zunahme der Anmeldungen über alle IV/AHV-Leistungen ist in der Tendenz gegenüber 2022 leicht rückläufig und stagniert auf weiterhin hohem Niveau. Dies u.a. dank der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem ReWork-Netzwerk Glarus. Hier haben sich Glarner Arbeitgeberverbände, Sozialversicherungen, Vertreter des Gesundheitssystems, der Gewerkschaften und der Suva zusammengeschlossen. ReWork macht sich stark für den Austausch und die Zusammenarbeit innerhalb des Kantons Glarus. Ein erfolgreicher Wiedereinstieg nach länger dauernder Arbeitsunfähigkeit am Arbeitsplatz gelingt nur, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten.
Ende 2023 hat der Regierungsrat das Präsidium der SVGL-Aufsichtskommission sowie ein neues Mitglied gewählt (vgl. Medienmitteilung)