Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung (IV) setzt sich dafür ein, Arbeits­plätze zu erhalten und Menschen wieder in den Arbeits­markt zu integrieren. Wichtigstes Ziel ist es, von Invalidität bedrohte oder betroffene Personen möglichst schnell wieder ins Berufs­leben zu integrieren. Falls jemand teilweise oder ganz invalid wird, können Geld­leistungen gesprochen werden.

Damit die IV unterstützen kann, muss eine Invalidität bestehen. Diese körper­liche, psychische oder geistige Einschränkung verhindert die Tätigkeit im bisherigen Arbeits­umfeld dauernd oder über eine längere Zeit. Ob die gesund­heitliche Ein­schränkung von Geburt an besteht oder auf einen Unfall oder eine Krankheit zurück­zuführen ist, macht keinen Unterschied.

Mit einer IV-Anmeldung geben Sie der IV die Möglich­keit, zu beraten, Mass­nahmen zu prüfen und zu unterstützen.

Nach der Anmeldung geht die IV-Stelle in der Regel so vor:

  • abklären der gesundheitlichen Einschränkungen und Möglichkeiten
  • entscheiden, ob IV-Leistungen möglich und sinnvoll sind
  • entscheiden über berufliche Eingliederungs­mass­nahmen (Berufliche Integration)